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MIETRECHT
Wohnraummietrecht
Das Mietrecht ist eines der am härtesten umkämpften Rechtsgebiete unserer Zeit. Im Wohnraummietrecht sind die Menschen in ihrer unmittelbaren Umgebung betroffen. Die häufigsten Auseinandersetzungen betreffen die sog. Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Untermiete, die Zulässigkeit von Mieterhöhungen und natürlich das wichtige Feld der Zulässigkeit von Kündigungen, z.B. wegen Eigenbedarf oder Zahlungsverzug. Mieter und Vermieter finden in unserer Anwaltskanzlei kompetente Ansprechpartner für gerichtliche Verfahren oder Beratung.
Während das Wohnraummietrecht nur wenig Gestaltungsspielraum im Mietvertrag zulässt, ist die Situation im Gewerberaummietrecht ganz anders. Hier sollte jeder Mietvertrag für die individuelle Anmietung angepasst werden. Wir empfehlen vor Abschluss eines Gewerbemietvertrages eine anwaltliche Beratung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Gewerbemietverträge über Büros, Läden oder Produktions- und Lagerflächen in der Regel für einen längeren Zeitraum fest abgeschlossen werden und größere Investitionen des Mieters oder Vermieters (oder beider Vertragspartner) vorsehen.