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ERBRECHT
umfassende Beratung zur Abfassung von Testamenten
Durch unklare Testamente und Regelungen für den Erbfall entsteht häufig Streit in der Familie und zwischen den Erben. Sehr häufig werden auch die vom Erblasser gewünschten Ziele nicht erreicht. Wir können Ihnen bei der Abfassung von Testamenten behilflich sein. Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam die Interessenlage und finden die besten und klarsten Lösungen,so dass Ihr Wille auch umgesetzt wird. Eine besondere Herausforderung stellt die Vererbung von Unternehmen oder Immobilien dar. Durch das lange Aufschieben und Nichtbehandeln dieses Themas werden Unternehmen häufig vor existenzielle Fragen gestellt. Auch auf Grund von steuerlichen Gesichtspunkten empfiehlt es sich hier frühzeitig an einem Konzept zu arbeiten, dass die Weiterführung des Unternehmens ermöglicht. Besondere Aufmerksamkeit ist auch notwendig, wenn Sie erben. In diesem Fall gibt es Fristen, die ein schnelles Handeln erfordern.
Viele Nachlässe sind überschuldet und es besteht für die Erben das Risiko, dass diese Schulden auf die Erben übergehen. Der Gesetzgeber räumt nach Kenntnis vom Erbfall nur eine sehr kurze Prüfungsfrist ein, binnen derer die Erbschaft ausgeschlagen werden kann. Gem. § 1944 BGB muss eine notarielle Ausschlagung einer Erbschaft binnen 6 Wochen gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Wir können Ihnen in allen Fragen des Erbens helfen.